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Zitierungen von § 52 EnFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 EnFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 21 EnFG Umlageerhebung bei Stromspeichern und Verlustenergie (vom 23.12.2025)
... (7) § 53 Absatz 2 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Mitteilungspflicht nach § 52 Absatz 1 bis zum 31. Mai des Jahres zu erfüllen ist, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem diese ...
§ 23 EnFG Umlageerhebung bei Anlagen zur Verstromung von Kuppelgasen (vom 01.01.2023)
... Zünd- und Stützfeuerung erforderlich ist. (2) Im Rahmen der Mitteilung nach § 52 Absatz 2 ist zusätzlich die in der Anlage nach Absatz 1 im vorangegangenen Kalenderjahr erzeugte ...
§ 29 EnFG Antrag (vom 23.12.2025)
... wird. (2) Die Antragsteller müssen unbeschadet ihrer Mitteilungspflicht nach § 52 dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle im Rahmen der Antragstellung nach Absatz 1 ...
§ 46 EnFG Messung und Schätzung
... wird. (4) Erfolgt eine Schätzung nach Absatz 3, muss die Mitteilung nach § 52 Absatz 2 um die folgenden Angaben ergänzt werden: 1. die Angabe, ob und welche Strommengen ... auf eine Übermittlung der Angaben nach Satz 1 Nummer 3 und 4 im Rahmen der Mitteilung nach § 52 verzichten; dabei bleibt eine Nacherhebung unbenommen. (5) Bei der Berechnung ...
§ 49 EnFG Grundsatz
... den Ausgleich nach Teil 4 erforderlichen Angaben, insbesondere die in den §§ 50 bis 52 genannten Angaben, unverzüglich zur Verfügung stellen, soweit in den nachfolgenden ...
§ 51 EnFG Übertragungsnetzbetreiber (vom 23.12.2025)
... 1. unverzüglich nach ihrer Übermittlung die Angaben nach den §§ 49, 50 und 52 einschließlich der Angaben zu den unmittelbar an ihr Netz angeschlossenen Anlagen, ...
§ 53 EnFG Verstoß gegen Mitteilungspflichten (vom 23.12.2025)
... nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt worden sind: 1. die Mitteilungspflichten nach § 52 Absatz 1 Nummer 2 und 3 , 2. die Mitteilungspflicht nach § 52 Absatz 1 Nummer 4, soweit sie sich auf die ... nach § 52 Absatz 1 Nummer 2 und 3, 2. die Mitteilungspflicht nach § 52 Absatz 1 Nummer 4 , soweit sie sich auf die Angaben nach § 52 Absatz 1 Nummer 2 und 3 bezieht, und 3. ... 2. die Mitteilungspflicht nach § 52 Absatz 1 Nummer 4, soweit sie sich auf die Angaben nach § 52 Absatz 1 Nummer 2 und 3 bezieht, und 3. die Mitteilungspflichten nach § 52 Absatz 2, 2a und 3. ... nach § 52 Absatz 1 Nummer 2 und 3 bezieht, und 3. die Mitteilungspflichten nach § 52 Absatz 2, 2a und 3 . (2) Der nach Teil 4 verringerte Anspruch auf Zahlung der Umlagen erhöht ... unverzüglich zu erfüllen gewesen wäre: 1. die Mitteilungspflicht nach § 52 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2. die Mitteilungspflicht nach § 52 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, soweit sie sich ... nach § 52 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2. die Mitteilungspflicht nach § 52 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 , soweit sie sich auf die Angaben nach § 52 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bezieht. ... Mitteilungspflicht nach § 52 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, soweit sie sich auf die Angaben nach § 52 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bezieht. Der Fristablauf nach Satz 1 verschiebt sich, soweit für die ... Der Fristablauf nach Satz 1 verschiebt sich, soweit für die Mitteilung nach § 52 Absatz 2 eine spätere Frist als der 31. März vorgesehen ist, auf das Datum der späteren ...
§ 55 EnFG Testierung
... nach § 19 sowie die hierzu erforderlichen Mitteilungen nach den §§ 49 bis 52 bei Vorlage durch einen Prüfer geprüft werden. Bei der Prüfung sind zu ...
§ 59 EnFG Information der Bundesnetzagentur (vom 23.12.2025)
... (4) Die Übertragungsnetzbetreiber müssen die Angaben, die sie nach § 52 erhalten, die Angaben nach § 50 Nummer 1 und die Endabrechnungen nach § 50 Nummer 2 ...
§ 62 EnFG Aufsicht durch die Bundesnetzagentur (vom 25.02.2025)
... die Konten nach § 48 führen und 3. die Daten nach den §§ 49 bis 52 und nach § 59 übermittelt und die Daten nach § 51 Absatz 1 und 2 ...
§ 66 EnFG Allgemeine Übergangsbestimmungen (vom 23.12.2025)
... in der am 31. Dezember 2022 geltenden Fassung entsprechen. (6) Abweichend von § 52 Absatz 1 müssen dem zur Erhebung der Umlagen berechtigten Netzbetreiber Angaben über die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 18.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 347
Artikel 25 EnWRÄndG Änderung des Energiefinanzierungsgesetzes
... 5 wird die Angabe „und den Bericht nach Absatz 1 Nummer 3" gestrichen. 23. § 52 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 2 wird gestrichen. b) Nach ... unverzüglich zu erfüllen gewesen wäre: 1. die Mitteilungspflicht nach § 52 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2. die Mitteilungspflicht nach § 52 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, soweit sie ... nach § 52 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2. die Mitteilungspflicht nach § 52 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 , soweit sie sich auf die Angaben nach § 52 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bezieht. Der ... Mitteilungspflicht nach § 52 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4, soweit sie sich auf die Angaben nach § 52 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bezieht. Der Fristablauf nach Satz 1 verschiebt sich, soweit für die Mitteilung ... Der Fristablauf nach Satz 1 verschiebt sich, soweit für die Mitteilung nach § 52 Absatz 2 eine spätere Frist als der 31. März vorgesehen ist, auf das Datum der späteren ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
Artikel 11 EEGuEnWRÄndG Änderung des Energiefinanzierungsgesetzes
... 10. Dem § 66 wird folgender Absatz 6 angefügt: „(6) Abweichend von § 52 Absatz 1 müssen dem zur Erhebung der Umlagen berechtigten Netzbetreiber Angaben über die ...
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