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Zitierungen von § 68 EnFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 68 EnFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
Artikel 11 StromPBGEG Änderung des Energiefinanzierungsgesetzes
... der gestundete Betrag während der Dauer der Stundung nicht zu verzinsen." 7. § 68 wird wie folgt gefasst: „Teil 4 Abschnitt 2 bis 4 dieses Gesetzes mit Ausnahme ...