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Änderung Anlage 2 WindBG vom 07.07.2023

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 2 WindBG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 07.07.2023 geltenden Fassung
Anlage 2 WindBG n.F. (neue Fassung)
in der am 07.07.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 03.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 176
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 2 (zu § 4 Absatz 3 Satz 5) Anrechnungsfaktoren für Rotor-innerhalb-Flächen, für die keine GIS-Daten vorliegen


(Text neue Fassung)

Anlage 2 (aufgehoben)


vorherige Änderung


Gesamtgröße der Rotor-innerhalb-Fläche,
für die keine GIS-Daten vorliegen (in Hektar) | Anrechnungsfaktor auf den Flächenbeitragswert

0 bis 20 | 0,2

über 20 bis 40 | 0,3

über 40 bis 60 | 0,4

über 60 bis 100 | 0,5

über 100 bis 250 | 0,6

über 250 | 0,7