Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Kapitalanlage-Verhaltens- und -Organisationsverordnung (KAVerOVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 28.07.2022 BAnz AT 29.07.2022 V2; Geltung ab 01.08.2022

Artikel 2



Diese Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft.



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