Anlass | Urlaubsdauer | |
„6a. | abweichend von Nummer 6 und befristet bis zum 31. Dezember 2022 für Fälle, in denen die Beamtin oder der Beamte in einer wegen der COVID-19-Pandemie akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte häusliche Pflege für die Betreuung einer oder eines nahen Angehörigen im Sinne des § 7 Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes sicherstellen oder organisieren muss und in denen die Pflege nicht anderweitig gewährleistet werden kann; dass die Pflegesituation wegen der COVID-19-Pandemie aufgetreten ist, wird befristet bis zum 31. Dezember 2022 vermutet | für jede pflegebedürftige Person bis zu 20 Arbeitstage". |