Artikel 5 - Verordnung zur Änderung der Sonderurlaubsverordnung und der Bundeslaufbahnverordnung (SUrlVuBLVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 09.08.2022 BGBl. I S. 1381 (Nr. 29); Geltung ab 20.03.2022, abweichend siehe Artikel 6
|

Artikel 5 Änderung der Bundeslaufbahnverordnung


Artikel 5 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2023 BLV § 10a

In § 10a Absatz 6a der Bundeslaufbahnverordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 284), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. August 2021 (BGBl. I S. 3582) geändert worden ist, wird die Angabe „2022" durch die Angabe „2024" ersetzt.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 5 Verordnung zur Änderung der Sonderurlaubsverordnung und der Bundeslaufbahnverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 SUrlVuBLVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SUrlVuBLVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 SUrlVuBLVÄndV Inkrafttreten
...  (3) Artikel 3 tritt am 24. September 2022 in Kraft. (4) Die Artikel 4 und 5 treten am 1. Januar 2023 in ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung
V. v. 27.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 30
Artikel 1 5. BLVÄndV Änderung der Bundeslaufbahnverordnung
... Bundeslaufbahnverordnung vom 12. Februar 2009 (BGBl. I S. 284), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 9. August 2022 (BGBl. I S. 1381 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 11 Satz 3 und ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed