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Synopse aller Änderungen der PAO157Abs2DV am 28.12.2023

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 28. Dezember 2023 durch Artikel 1 der 1. PAO157Abs2DVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der PAO157Abs2DV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

PAO157Abs2DV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 28.12.2023 geltenden Fassung
PAO157Abs2DV n.F. (neue Fassung)
in der am 28.12.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 398
(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 1) Patentanwaltsberufe in Staaten und Gebieten, die Mitglieder der Welthandelsorganisation sind


(Text alte Fassung)

 
(Text neue Fassung)

- in Singapur: Patent Agent

- im Vereinigten Königreich: Patent Attorney