Berichtigung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (4. BNatSchGÄndGB k.a.Abk.)

B. v. 10.08.2022 BGBl. I S. 1436 (Nr. 30); Geltung ab 29.07.2022
Berichtigung
Schlussformel

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Berichtigung ändert mWv. 29. Juli 2022 4. BNatSchGÄndG Artikel 1, BNatSchG § 74

Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1362) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In § 74 Absatz 4 Nummer 1 und 2 ist die Angabe „1. September 2025" jeweils durch die Angabe „1. Februar 2024" zu ersetzen.

2.
In § 74 Absatz 6 Satz 2 ist die Angabe „1. Februar 2023" durch die Angabe „29. Juli 2022" zu ersetzen.

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Schlussformel



Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

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