Bekanntmachung - Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Niedersachsen) (LRAbwBek k.a.Abk.)

B. v. 31.08.2022 BGBl. I S. 1450 (Nr. 31); Geltung ab 06.07.2022
Bekanntmachung

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Bekanntmachung ändert mWv. 6. Juli 2022 ROG § 15

Nachstehend wird der Hinweis des Landes Niedersachsen auf von Bundesrecht nach Artikel 72 Absatz 3 Satz 1, Artikel 84 Absatz 1 Satz 2, Artikel 125b Absatz 1 Satz 3 oder Artikel 125b Absatz 2 des Grundgesetzes abweichendes Landesrecht mitgeteilt:

Bundesrecht,
von dem abgewichen wird
Abweichendes Landesrecht
Gesetz/Verordnung
(ggf. Einzelvorschrift)
a) Gesetz/Verordnung
(ggf. Einzelvorschrift)
b) Fundstelle
c) Rechtsgrundlage der Abweichung
d) Tag des Inkrafttretens
§ 15 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 des Raumordnungsgesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist
a) § 9 Absatz 1 Satz 2 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) in der Fassung vom 6. Dezember 2017, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 28. Juni 2022
b) Nds. GVBl. 2017 S. 456; Nds. GVBl. 2022 S. 388
c) Artikel 84 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes
d) 6. Juli 2022




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