Das
Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom
10. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5162) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Artikel 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nummer 1 wird wie folgt gefasst:
- „1.
- § 20a wird aufgehoben."
- b)
- Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt:
- „2.
- § 20b wird aufgehoben."
- c)
- Die bisherige Nummer 2 wird Nummer 3.
- 2.
- Artikel 23 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: