Berichtigung der Neunten Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung (9. GebäudeArbbVB k.a.Abk.)

B. v. 23.09.2022 BAnz AT 27.09.2022 V1; Geltung ab 28.09.2022
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 28. September 2022 9. GebäudeArbbV Anlage

Die Neunte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung vom 7. September 2022 (BAnz AT 22.09.2022 V1) ist wie folgt zu berichtigen:

In der Anlage zu § 1 Absatz 1 der Verordnung lautet die Tabelle in § 2 Nummer 1 richtig wie folgt:

1.
Die Mindestlöhne betragen bundeseinheitlich

Lohngruppen ab
1. Oktober 2022
ab
1. Januar 2024
113,00 € 13,50 €
616,20 € 16,70 €


Die geänderte Textstelle ist in verstärkter Schrifttype dargestellt.

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Schlussformel



Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Im Auftrag Christian Riechert



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