Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Bekanntmachung - Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung (VersAusglUmrBek 2003 k.a.Abk.)

B. v. 23.12.2002 BGBl. I S. 4687
Geltung ab 30.12.2002; FNA: 8232-54-1 Ergänzende Vorschriften zu den Rentenversicherungen

Bekanntmachung



Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes für das Jahr 2003 berechneten Faktoren betragen im Jahre 2003

1.
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für die Umrechnung

a)
von Entgeltpunkten in Beiträge 5.699,8500,

von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge 4.770,1481,

b)
von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen

in Entgeltpunkte 0,0001754432,

von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) 0,0002096371,

2.
in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung

a)
von Entgeltpunkten in Beiträge 7.570,5700,

von Entgeltpunkten (Ost) in Beiträge 6.335,7352,

b)
von Beiträgen in Entgeltpunkte 0,0001320905,

von Beiträgen in Entgeltpunkte (Ost) 0,0001578349.

Anzeige