Artikel 2 - Gesetz zum Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Feststellung des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union als einen die Kriterien nach Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllenden Kriminalitätsbereich und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (VVMFuIfSGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Infektionsschutzgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 19. Oktober 2022 IfSG § 34

§ 34 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1b des Gesetzes vom 16. September 2022 (BGBl. I S. 1454) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Nummern 1 bis 23 werden durch die folgenden Nummern 1 bis 22 ersetzt:

„1.
Cholera

2.
Diphtherie

3.
Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)

4.
virusbedingtem hämorrhagischen Fieber

5.
Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis

6.
Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)

7.
Keuchhusten

8.
ansteckungsfähiger Lungentuberkulose

9.
Masern

10.
Meningokokken-Infektion

11.
Mumps

12.
durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten

13.
Paratyphus

14.
Pest

15.
Poliomyelitis

16.
Röteln

17.
Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen

18.
Shigellose

19.
Skabies (Krätze)

20.
Typhus abdominalis

21.
Virushepatitis A oder E

22.
Windpocken."

2.
Im Satzteil nach der Aufzählung werden die Wörter „oder sie in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) einen Testnachweis nach § 22a Absatz 3 vorlegen" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zum Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Feststellung des Verstoßes gegen restriktive Maßnahmen der Union als einen die Kriterien nach Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erfüllenden Kriminalitätsbereich und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 VVMFuIfSGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VVMFuIfSGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
G. v. 04.12.2022 BGBl. I S. 2150
Artikel 1 IfSGÄndG
... Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Oktober 2022 (BGBl. 2022 II S. 539 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


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