Tools:
Update via:
Artikel 3 - Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (GüRegAbG k.a.Abk.)
Artikel 3 Weitere Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche
Artikel 229 § 64 Absatz 1, 3, 4 und 6 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche, das zuletzt durch Artikel 2 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird aufgehoben.
Anzeige
Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 GüRegAbG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GüRegAbG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 10 GüRegAbG Inkrafttreten
... 9 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Artikel 5 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Artikel 3 tritt am 1. Januar 2038 in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15534/a290547.htm