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§ 3 - Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden sowie der Vertretung bei Klagen von Beamtinnen und Beamten des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof in Angelegenheiten der Besoldung (GBAWidVertrAnO)

A. v. 03.11.2022 BGBl. I S. 1975 (Nr. 41)
Geltung ab 09.11.2022; FNA: 2030-14-235 Beamte

§ 3 Übergangsregelung



Die §§ 1 und 2 sind nicht auf Widersprüche und Klagen in Angelegenheiten der Besoldung anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung eingelegt oder erhoben worden sind.

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