Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben

Eingangsformel - Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft 2022 (LärmSchV WM-2022 k.a.Abk.)

V. v. 02.11.2022 BAnz AT 08.11.2022 V2
Geltung ab 09.11.2022 bis 31.12.2022; FNA: 2129-8-0-8 Umweltschutz
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Eingangsformel



Auf Grund des § 23 Absatz 1 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 9 des Gesetzes vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:



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