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Schlussformel - Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Lebensmittelspezialitätengesetzes (AgrStatGuaÄndG k.a.Abk.)

G. v. 14.11.2022 BGBl. I S. 2030 (Nr. 44); Geltung ab 19.11.2022, abweichend siehe Artikel 3
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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Der Bundeskanzler

Olaf Scholz

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft

Cem Özdemir

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