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Zitierungen von § 8 EWSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 EWSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EWSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 EWSG Antragsverfahren für den Erstattungsanspruch von Wärmeversorgungsunternehmen
... als auch Wärmeversorgungsunternehmen, können Vorauszahlungsanträge nach § 8 Absatz 1 und Auszahlungsanträge nach Absatz 1 dieser Vorschrift sowie Prüfanträge nach ... 1 und Auszahlungsanträge nach Absatz 1 dieser Vorschrift sowie Prüfanträge nach § 8 Absatz 4 und Absatz 4 dieser Vorschrift zusammengefasst werden. In diesen Fällen kann das in § 8 ... und Absatz 4 dieser Vorschrift zusammengefasst werden. In diesen Fällen kann das in § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und das in Absatz 2 Nummer 2 dieser Vorschrift genannte Zahlungskonto identisch sein. Im ... Zahlungskonto identisch sein. Im Übrigen sind die Angaben nach Absatz 2 und § 8 Absatz 2 für Erdgas und Wärme gesondert in den Antrag ...
§ 10 EWSG Endabrechnung bei Lieferanten, Erstattungsanträge von Erdgaslieferanten und Nachprüfungsverfahren bei Lieferanten
... Erdgaslieferanten, die eine Vorauszahlung nach § 8 erhalten haben, sind verpflichtet, dem Beauftragten bis zum Ablauf des 31. Mai 2024 auf der ... nach § 6 und die Differenz dieser Werte ausweist. In der Endabrechnung sind die in § 8 Absatz 2 bezeichneten Angaben jeweils bezogen auf die Endabrechnung aufzunehmen. Ferner ist der ... Lieferant der Verpflichtung nach Absatz 1 nicht nach, so hat der Lieferant sämtliche nach den §§ 8 oder 9 erhaltenen Zahlungen innerhalb eines Monats nach Aufforderung durch den Beauftragten ... die Entlastungen nach § 2 gewähren, aber keine Vorauszahlung nach § 8 beantragt haben, können bis 31. Mai 2024 über das Kreditinstitut gemäß Absatz ... nach § 6 beantragen (Auszahlungsantrag). In den Auszahlungsantrag sind die in § 8 Absatz 2 bezeichneten Angaben jeweils bezogen auf den Erstattungsanspruch aufzunehmen. Dem ... ist ferner ein Ergebnisbericht des Beauftragten beizufügen, für dessen Einholung § 8 Absatz 4 und 5 entsprechend gelten. Dem Prüfantrag ist dabei ein Prüfvermerk entsprechend ... im Erstattungsantrag enthaltenen Angaben, beizufügen. Für die Auszahlung gilt § 8 Absatz 3 entsprechend. (4) Unbeschadet der Vorschriften der Absätze 1 bis 3 kann ... Verpflichtungen der §§ 2 bis 4 sowie der Richtigkeit der in den Anträgen nach den §§ 8 und 9 sowie nach Absatz 3 und der Endabrechnung nach Absatz 1 gemachten Angaben durchführen. ... wird ein sich aus der Endabrechnung nach Absatz 1 Satz 1 ergebender und die Vorauszahlung nach § 8 übersteigender Betrag auf Aufforderung durch den Beauftragten sowie ein nach Absatz 3 ... Erstattungsbetrag von der Kreditanstalt für Wiederaufbau an das in dem Antrag nach § 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 oder § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bezeichnete Kreditinstitut oder dessen Zentralinstitut mit ...
§ 13 EWSG Mitwirkung der Kreditinstitute
... sind verpflichtet, Vorauszahlungsanträge der Lieferanten nach § 8 Absatz 1 sowie Auszahlungsanträge der Lieferanten nach § 9 Absatz 1 oder § 10 Absatz 3 ... Lieferanten nach § 9 Absatz 1 oder § 10 Absatz 3 zusammen mit den Ergebnisberichten nach § 8 Absatz 4 Satz 3 , § 9 Absatz 4 Satz 3 oder § 10 Absatz 3 in Verbindung mit § 8 Absatz 4 Satz 3 der ... nach § 8 Absatz 4 Satz 3, § 9 Absatz 4 Satz 3 oder § 10 Absatz 3 in Verbindung mit § 8 Absatz 4 Satz 3 der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu übermitteln. Die ...
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