Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 1 - Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2023 (LuftVStAbsenkV 2023)

V. v. 14.11.2022 BGBl. I S. 2062 (Nr. 45)
Geltung ab 01.01.2023; FNA: 611-19-1-9 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben

§ 1 Steuersätze 2023



Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2023 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort

1.
in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz: 12,73 Euro,

2.
in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz: 32,25 Euro,

3.
in anderen Ländern: 58,06 Euro.