Zitierungen von § 5 CO2KostAufG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 CO2KostAufG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in CO2KostAufG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5a CO2KostAufG Kostenverteilung bei Einbau und Betrieb einer Heizungsanlage gemäß § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes in Bestandsgebäuden (vom 29.07.2026)
... mit Wärme oder Wärme und Warmwasser unter entsprechender Anwendung von § 5 Absatz 1 Satz 5 1. die im Abrechnungszeitraum ab dem 1. Januar 2028 für die Belieferung mit Gas ... nach Absatz 1 Nummer 1 ab dem 1. Januar 2028, 2. Kohlendioxidkosten in Abweichung von § 5 Absatz 2 ab dem 1. Januar 2028 und 3. Kosten nach Absatz 1 Nummer 2 ab dem 1. Januar 2029 ...
§ 5d CO2KostAufG Härtefall bei Betrieb einer Heizungsanlage gemäß § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (vom 29.07.2026)
... hat abweichend von § 5a Absatz 3 und § 5b nur die Kohlendioxidkosten gemäß § 5 Absatz 2 zu tragen, wenn 1. der vermietete Wohnraum nicht in einem Gebiet liegt, das durch eine ... abweichend von § 5a Absatz 3 und § 5b nur die Kohlendioxidkosten gemäß § 5 Absatz 2 zu tragen, wenn beide Wohnungen durch eine gemeinsame Wärmeversorgung versorgt werden. ...
§ 6 CO2KostAufG Begrenzung der Umlagefähigkeit; Erstattungsanspruch des Mieters (vom 29.07.2026)
... Vereinbarungen, nach denen der Mieter mehr als den nach § 5 Absatz 2 auf ihn entfallenden Anteil an den Kohlendioxidkosten zu tragen hat, sind in Mietverträgen ... so hat der Vermieter dem Mieter den Anteil der Kosten zu erstatten, den der Vermieter nach § 5 Absatz 3 , § 5a Absatz 3 oder § 5b zu tragen hat. § 5 Absatz 1 Satz 5 gilt ... der Vermieter nach § 5 Absatz 3, § 5a Absatz 3 oder § 5b zu tragen hat. § 5 Absatz 1 Satz 5 gilt entsprechend. Der Mieter muss den Erstattungsanspruch nach Satz 1 innerhalb von ...
§ 7 CO2KostAufG Abrechnung des auf den Mieter entfallenden Anteils an den Kohlendioxidkosten und den Kosten für verpflichtend anteilig zu nutzende Brennstoffe nach § 43 Absatz 1 des Gebäudemodernisierungsgesetzes und den Netzentgelten (vom 29.07.2026)
... Der Vermieter ermittelt die auf den oder die Mieter gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 oder 2 entfallenden Kohlendioxidkosten, indem er den im Abrechnungszeitraum verursachten ... indem er den im Abrechnungszeitraum verursachten Kohlendioxidausstoß gemäß § 5 Absatz 1 sowie die angefallenen Kohlendioxidkosten gemäß § 5 Absatz 2 berechnet und den auf ... gemäß § 5 Absatz 1 sowie die angefallenen Kohlendioxidkosten gemäß § 5 Absatz 2 berechnet und den auf den Vermieter entfallenden Anteil abzieht. Der Vermieter berechnet ... Anteil an den Kohlendioxidkosten, die Einstufung des Gebäudes oder der Wohnung im Sinne von § 5 Absatz 1 Satz 1 oder 2 sowie die Berechnungsgrundlagen aus. (4) Bestimmt der Vermieter den auf den einzelnen ...
§ 9 CO2KostAufG Beschränkungen bei energetischen Verbesserungen
... entgegenstehen, ist der prozentuale Anteil, den der Vermieter an den Kohlendioxidkosten nach § 5 , 6, 7 oder 8 zu tragen hätte, um die Hälfte zu kürzen. Zu den Vorgaben ...
§ 11 CO2KostAufG Übergangsregelungen
... zu tragen, nicht den Anteil an den Kohlendioxidkosten umfassen, den der Vermieter nach § 5 Absatz 2 oder nach § 8 Absatz 1 zu tragen hat. (2) Die Vorschriften über die ...
Anlage CO2KostAufG (zu den §§ 5 bis 7) Einstufung der Gebäude oder der Wohnungen bei Wohngebäuden
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Artikel 5 GModGEG Änderung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes
... mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickten Heizungsanlage". 5. Nach § 5 werden die folgenden §§ 5a bis 5d eingefügt: „§ 5a ... mit Wärme oder Wärme und Warmwasser unter entsprechender Anwendung von § 5 Absatz 1 Satz 5 1. die im Abrechnungszeitraum ab dem 1. Januar 2028 für die Belieferung mit Gas ... nach Absatz 1 Nummer 1 ab dem 1. Januar 2028, 2. Kohlendioxidkosten in Abweichung von § 5 Absatz 2 ab dem 1. Januar 2028 und 3. Kosten nach Absatz 1 Nummer 2 ab dem 1. Januar 2029 ... hat abweichend von § 5a Absatz 3 und § 5b nur die Kohlendioxidkosten gemäß § 5 Absatz 2 zu tragen, wenn 1. der vermietete Wohnraum nicht in einem Gebiet liegt, das durch eine ... abweichend von § 5a Absatz 3 und § 5b nur die Kohlendioxidkosten gemäß § 5 Absatz 2 zu tragen, wenn beide Wohnungen durch eine gemeinsame Wärmeversorgung versorgt werden. Satz 1 ... so hat der Vermieter dem Mieter den Anteil der Kosten zu erstatten, den der Vermieter nach § 5 Absatz 3 , § 5a Absatz 3 oder § 5b zu tragen hat. § 5 Absatz 1 Satz 5 gilt ... den der Vermieter nach § 5 Absatz 3, § 5a Absatz 3 oder § 5b zu tragen hat. § 5 Absatz 1 Satz 5 gilt entsprechend." bb) Nach Satz 5 wird der folgende Satz eingefügt: ...


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