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Zitierungen von § 5b CO2KostAufG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5b CO2KostAufG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
CO2KostAufG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5c CO2KostAufG Evaluierung (vom 29.07.2026)
... Regelungen der §§ 5a und 5b werden im Jahr 2036 im Hinblick auf ihre Verteilungswirkung evaluiert. Die ...
§ 5d CO2KostAufG Härtefall bei Betrieb einer Heizungsanlage gemäß § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (vom 29.07.2026)
... Der Vermieter hat abweichend von § 5a Absatz 3 und § 5b nur die Kohlendioxidkosten gemäß § 5 Absatz 2 zu tragen, wenn 1. der ... mit nicht mehr als zwei Wohnungen hat der Vermieter abweichend von § 5a Absatz 3 und § 5b nur die Kohlendioxidkosten gemäß § 5 Absatz 2 zu tragen, wenn beide Wohnungen ...
§ 6 CO2KostAufG Begrenzung der Umlagefähigkeit; Erstattungsanspruch des Mieters (vom 29.07.2026)
... unwirksam. Satz 1 ist entsprechend anwendbar auf Kosten nach § 5a Absatz 3 und § 5b . Ein Wohngebäude ist ein Gebäude, das nach seiner Zweckbestimmung ... Anteil der Kosten zu erstatten, den der Vermieter nach § 5 Absatz 3, § 5a Absatz 3 oder § 5b zu tragen hat. § 5 Absatz 1 Satz 5 gilt entsprechend. Der Mieter muss den ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Artikel 5 GModGEG Änderung des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes
... beschickten Heizungsanlage". 5. Nach § 5 werden die folgenden §§ 5a bis 5d eingefügt: „§ 5a Kostenverteilung bei Einbau und Betrieb einer ... keine Pflicht nach § 43 Absatz 1 des Gebäudemodernisierungsgesetzes besteht. § 5b Kostenverteilung bei Einbau und Betrieb einer Heizungsanlage nach § 43 des ... erfolgte. § 5c Evaluierung Die Regelungen der §§ 5a und 5b werden im Jahr 2036 im Hinblick auf ihre Verteilungswirkung evaluiert. Die Verteilungswirkung wird ... (1) Der Vermieter hat abweichend von § 5a Absatz 3 und § 5b nur die Kohlendioxidkosten gemäß § 5 Absatz 2 zu tragen, wenn 1. der ... mit nicht mehr als zwei Wohnungen hat der Vermieter abweichend von § 5a Absatz 3 und § 5b nur die Kohlendioxidkosten gemäß § 5 Absatz 2 zu tragen, wenn beide Wohnungen ... „Satz 1 ist entsprechend anwendbar auf Kosten nach § 5a Absatz 3 und § 5b ." c) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Satz 1 wird durch ... Anteil der Kosten zu erstatten, den der Vermieter nach § 5 Absatz 3, § 5a Absatz 3 oder § 5b zu tragen hat. § 5 Absatz 1 Satz 5 gilt entsprechend." bb) Nach Satz 5 wird ...
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