Eingangsformel - Integrationskursverordnung (IntV)

V. v. 13.12.2004 BGBl. I S. 3370; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 16
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12-4 Ausländerrecht
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Eingangsformel



Es verordnen

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auf Grund des § 43 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950) die Bundesregierung und

-
auf Grund des § 9 Abs. 1 Satz 5 des Bundesvertriebenengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 829), der durch Artikel 6 Nr. 3 Buchstabe a des Gesetzes vom 30. Juli 2004 (BGBl. I S. 1950) eingefügt worden ist, das Bundesministerium des Innern:



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