Die Verordnung findet auch Anwendung auf Ausländer, deren Rechtsstellung sich nach dem
Freizügigkeitsgesetz/EU bestimmt.
Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899