Änderung § 23 IntV vom 08.12.2007

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§ 23 IntV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.12.2007 geltenden Fassung
§ 23 IntV n.F. (neue Fassung)
in der am 08.12.2007 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 05.12.2007 BGBl. I S. 2787
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 23 Außerkrafttreten


vorherige Änderung

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. § 15 Abs. 3 tritt am 31. Dezember 2009 außer Kraft.



§ 15 Abs. 3 tritt am 31. Dezember 2009 außer Kraft.

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



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