Zitierungen von § 14 IntV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 IntV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IntV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 IntV Datenverarbeitung (vom 01.07.2023)
... 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vorgesehen ist, nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 14 Absatz 6 Satz 2 am Integrationskurs teilnimmt. Das Bundesamt übermittelt der ...
§ 18 IntV Kursträger (vom 25.06.2017)
... Zielgruppen (§ 13 Absatz 1), Intensivkursen (§ 13 Absatz 2) oder Online-Kursen ( § 14 Absatz 3 ) ist gesondert zu beantragen. (3) Durch das Zulassungsverfahren ist vom ...
§ 20b IntV Widerruf und Erlöschen der Zulassung (vom 01.02.2023)
... wenn 1. der Kursträger seine Mitwirkungspflichten nach § 8 Absatz 3 und § 14 Absatz 6 Satz 5 bei der Feststellung der ordnungsgemäßen Kursteilnahme Teilnahmeverpflichteter ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Bürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 11 BürgerGG Änderung der Integrationskursverordnung
... durch die Angabe „§§ 5, 5a, 6, 7, 8 und 17" ersetzt. 5. Dem § 14 Absatz 6 werden die folgenden Sätze angefügt: „Der Träger der ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 21.06.2017 BGBl. I S. 1875
Artikel 1 3. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung
... 1 Satz 2 wird die Angabe „60" durch die Angabe „100" ersetzt. 7. § 14 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Der Wechsel eines Kursträgers ist bei ...

Erste Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 05.12.2007 BGBl. I S. 2787
Artikel 1 1. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung
... ein zur Teilnahme verpflichteter Ausländer nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 14 Abs. 5 Satz 2 am Integrationskurs teilnimmt. Das Bundesamt übermittelt der ... sie ist zu veröffentlichen. § 10 Abs. 2 gilt entsprechend." 12. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... widerrufen, wenn ein Kursträger seine Mitwirkungspflicht nach § 8 Abs. 3 und § 14 Abs. 5 Satz 4 bei der Feststellung der ordnungsgemäßen Teilnahme von zum ...

Verordnung zum Integrationsgesetz
V. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1950; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 22.07.2019 BGBl. I S. 1109
Artikel 4 InteV Änderung der Integrationskursverordnung
... 1 wird die Angabe „60" durch die Angabe „100" ersetzt. 8. § 14 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „20" ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 12.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 16
Artikel 1 4. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung
... und in Satz 3 die Angabe „30" durch die Angabe „100" ersetzt. 9. § 14 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:  ... 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter „ § 14 Absatz 6 Satz 4" durch die Wörter „§ 14 Absatz 6 Satz 5" ersetzt. b) ... 1 werden die Wörter „§ 14 Absatz 6 Satz 4" durch die Wörter „ § 14 Absatz 6 Satz 5" ersetzt. b) Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Die ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 20.02.2012 BGBl. I S. 295; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 21.01.2013 BGBl. I S. 86
Artikel 1 2. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung (vom 29.01.2013)
... ein zur Teilnahme verpflichteter Ausländer nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 14 Absatz 6 Satz 2 am Integrationskurs teilnimmt. Das Bundesamt übermittelt der ... die Angabe „60" ersetzt. b) Absatz 4 wird aufgehoben. 11. § 14 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 ... Zielgruppen (§ 13 Absatz 1), Intensivkursen (§ 13 Absatz 2) oder Online-Kursen (§ 14 Absatz 3) ist gesondert zu beantragen." 15. § 19 wird wie folgt gefasst: ... 1. der Kursträger seine Mitwirkungspflichten nach § 8 Absatz 3 und § 14 Absatz 6 Satz 4 bei der Feststellung der ordnungsgemäßen Kursteilnahme ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed