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Artikel 2 - Achtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (8. RegGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. März 2023 EStG § 72

§ 72 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 3 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

„3.
von einem Dienstherrn oder Arbeitgeber im Bereich des Bundes mit Ausnahme des Bundesnachrichtendienstes".

2.
Dem Absatz 8 wird folgender Satz angefügt:

„Die Sätze 1 und 2 sind auf Kindergeldansprüche von Angehörigen des Bundesnachrichtendienstes nicht anzuwenden."



 

Zitierungen von Artikel 2 Achtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 8. RegGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 8. RegGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 8. RegGuaÄndG Inkrafttreten
... Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 21. Dezember 2022 in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 1. März 2023 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2730
Artikel 8 PStTGEG Folgeänderungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2352 ) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 162 Absatz 4 Satz 4 bis 6" ...