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Zitierungen von § 19 Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz)

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 VereinsGDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VereinsGDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 VereinsGDV Auskunftspflicht für Ausländervereine
... Ausländervereine mit Sitz im Geltungsbereich des Vereinsgesetzes haben der nach § 19 Abs. 1 Satz 1 zuständigen Behörde auf Verlangen Auskunft zu geben 1. ... Herkunft und Verwendung ihrer Mittel. (2) Die Auskunftspflicht obliegt den in § 19 Abs. 1 Satz 2 bezeichneten ...
§ 21 VereinsGDV Anmelde- und Auskunftspflicht ausländischer Vereine
... organisatorische Einrichtungen gründen oder unterhalten, gelten die §§ 19 , 20 entsprechend. Die Anmelde- und Auskunftspflicht obliegt auch den Personen, die diese ...
§ 22 VereinsGDV Mitteilung an das Bundesverwaltungsamt
... zuständigen Behörden teilen die Angaben, die sie auf Grund der §§ 19 bis 21 erhalten, dem Bundesverwaltungsamt ...
§ 23 VereinsGDV Zuwiderhandlungen gegen Anmelde- und Auskunftspflichten
... 21 des Vereinsgesetzes handelt, wer den Anmelde- oder Auskunftspflichten nach den §§ 19 bis 21 ...