Artikel 11 - Sechste Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (6. StRVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 11 ändert mWv. 1. Januar 2030 MV offen

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 3 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

(3) Artikel 5 tritt am 1. November 2023 in Kraft.

(4) § 13a der Mitteilungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 8 dieser Verordnung geändert worden ist, tritt am 1. Januar 2030 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Dezember 2022.



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