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Zitierungen von § 3 StromPBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 StromPBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromPBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 StromPBG Vorgaben zur Vertragsgestaltung, Abrechnung und Endabrechnung (vom 03.08.2023)
... ab dem 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des zeitlichen Anwendungsbereichs dieses Gesetzes nach § 3 schließt und der zumindest zeitweise einen Arbeitspreis über dem Referenzpreis nach ...
§ 37a StromPBG Boni- und Dividendenverbot (vom 03.08.2023)
... Ablauf des 31. Dezember 2023 oder, bei Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs nach § 3 Absatz 2 , bis zum Ablauf des 30. April 2024 nicht ausgezahlt werden. (5) Ein ... Ablauf des 31. Dezember 2023 oder, bei Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs nach § 3 Absatz 2 , bis zum Ablauf des 30. April 2024 nicht ausgezahlt werden. (6) Unternehmen ...
§ 39 StromPBG Missbrauchsverbot (vom 03.08.2023)
... Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des zeitlichen Anwendungsbereichs dieses Gesetzes nach § 3 verboten, ihre in die Ermittlung des Erstattungsanspruchs nach § 20 und des Anspruchs auf ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Artikel 2 EWPBGuaÄndG Änderung des Strompreisbremsegesetzes
... Ablauf des 31. Dezember 2023 oder, bei Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs nach § 3 Absatz 2 , bis zum Ablauf des 30. April 2024 nicht ausgezahlt werden." d) Absatz 5 wird wie ... Ablauf des 31. Dezember 2023 oder, bei Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs nach § 3 Absatz 2 , bis zum Ablauf des 30. April 2024 nicht ausgezahlt werden." e) Absatz 6 wird wie ...