Zitierungen von § 5 StromPBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 StromPBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromPBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 StromPBG Entlastung von Letztverbrauchern
... 2023. (2) Der monatliche Entlastungsbetrag ergibt sich nach Maßgabe der §§ 5 bis 11 für jede Netzentnahmestelle eines Letztverbrauchers als Produkt aus dem ... für jede Netzentnahmestelle eines Letztverbrauchers als Produkt aus dem Differenzbetrag nach § 5 und dem Entlastungskontingent nach § 6. Wenn der Letztverbraucher ein Unternehmen ...
§ 6 StromPBG Entlastungskontingent (vom 03.08.2023)
... Differenzbetrag nach § 5 wird gewährt für ein Entlastungskontingent. Dieses beträgt pro ... pro Kalendermonat für 1. Netzentnahmestellen, für die der Referenzpreis nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder Absatz 3 anzuwenden ist, 80 Prozent a) im Fall von Netzentnahmestellen, die über ... oder anderweitig festgestellt hat, geteilt durch zwölf, oder bb) die nach § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b geschätzt wurde, geteilt durch zwölf, 2. Netzentnahmestellen, für die ... geteilt durch zwölf, 2. Netzentnahmestellen, für die der Referenzpreis nach § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 anzuwenden ist, 70 Prozent a) im Fall von Netzentnahmestellen, die über ... oder anderweitig festgestellt hat, geteilt durch zwölf, oder bb) die nach § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b geschätzt wurde, geteilt durch zwölf, 3. Netzentnahmestellen von ... eine von Satz 2 abweichende monatliche Verteilung des Jahreskontingents in den Fällen des § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 mit Wirkung für den verbleibenden Entlastungszeitraum ...
§ 7 StromPBG Entlastungsbetrag von sonstigen Letztverbrauchern (vom 03.08.2023)
... Übertragungsnetzbetreiber, wobei 1. § 4 Absatz 2 und 3, die §§ 5 , 6 und 9 bis 12 entsprechend anzuwenden sind, 2. § 4 Absatz 2 Satz 1 mit den ... entsprechend anzuwenden ist, dass im Rahmen der Bestimmung des Differenzbetrags nach § 5 Absatz 1 anstelle des vereinbarten durchschnittlichen Strompreises die für die Belieferung der ... zur Auszahlung verpflichtet ist und im Rahmen der Bestimmung des Differenzbetrags nach § 5 Absatz 1 anstelle des vereinbarten durchschnittlichen Strompreises die für die Belieferung der ...
§ 8 StromPBG Lieferantenwechsel (vom 03.08.2023)
... Elektrizitätsversorgungsunternehmens im Kalenderjahr 2023 1. sind die in eine nach § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b erfolgte Schätzung eingeflossenen Ergebnisse auch für den neuen Lieferanten ...
§ 12 StromPBG Vorgaben zur Vertragsgestaltung, Abrechnung und Endabrechnung (vom 03.08.2023)
... 3 schließt und der zumindest zeitweise einen Arbeitspreis über dem Referenzpreis nach § 5 Absatz 2 oder Absatz 3 vorsieht, weder unmittelbare noch mittelbare Vergünstigungen oder Zugaben gewähren, die ... 6, der dem Entlastungskontingent zugrunde liegt. Satz 1 ist für den nach § 5 Absatz 3 geänderten Referenzpreis mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Mitteilung ...
§ 12a StromPBG Weitergabe der Entlastung bei Mietverhältnissen, Pachtverhältnissen und Gemeinschaften der Wohnungseigentümer (vom 03.08.2023)
... Der Vermieter hat die Entlastung, die er nach § 4, § 5 Absatz 3 Satz 2 und § 49 ab dem 1. März 2023 erlangt, in der Abrechnung für die laufende ...
§ 22a StromPBG Vorauszahlungen (vom 03.08.2023)
... Entlastungsbeträge für Netzentnahmestellen eines Letztverbrauchers, an denen nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 bis zu 30.000 Kilowattstunden entnommen werden, entspricht der Anspruch nach Absatz 1 dem Produkt aus ... Durchschnitt der für diese Netzentnahmestellen geltenden Differenzbeträge nach § 5 und 2. der Summe der Entlastungskontingente nach § 6 Satz 1 Nummer 1 für ... Entlastungsbeträge für Netzentnahmestellen eines Letztverbrauchers, an denen nach § 5 Absatz 2 Nummer 2 über 30.000 Kilowattstunden entnommen werden, entspricht der Anspruch nach Absatz 1 dem ... Durchschnitt der für diese Netzentnahmestellen geltenden Differenzbeträge nach § 5 und 2. der Summe der Entlastungskontingente nach § 6 Satz 1 Nummer 2 für ... soweit für die betreffenden Letztverbraucher eine einheitliche Einordnung gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 gilt, 4. die Summe der dem Antrag zugrunde liegenden Entlastungskontingente und ...
§ 31 StromPBG Elektrizitätsversorgungsunternehmen (vom 03.08.2023)
... Strommengen, für die ein Arbeitspreis oberhalb des jeweiligen Referenzpreises nach § 5 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 mit dem Letztverbraucher vereinbart ist und die nach § 4 in Verbindung mit § 6 zu ... angebotenen Preissegmenten, bbb) dem jeweils geltenden Referenzpreis nach § 5 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 , b) unverzüglich nach der Endabrechnung nach § 12, jeweils bis zum 31. Mai ... Entlastungsbeträge, dd) sofern einschlägig, den Schätzbetrag nach § 5 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b , ee) sofern einschlägig, die vereinbarte monatliche Verteilung des ...
§ 33 StromPBG Übertragungsnetzbetreiber (vom 03.08.2023)
... 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb am weitesten oberhalb des einschlägigen Referenzpreises nach § 5 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 liegt, 2. bis zum 31. Juli zusammengefasst die Angaben nach § 31 Absatz 1 Nummer 1 ...
§ 47 StromPBG Verordnungsermächtigung zum Anwendungsbereich
... nach § 2 Nummer 11 und Anlage 1, die Höhe und Berechnung des Differenzbetrags nach § 5 , des Entlastungskontingents nach § 6 und der Höchstgrenzen nach § 9 neu bestimmen, ...
§ 48 StromPBG Weitere Verordnungsermächtigungen (vom 03.08.2023)
... über Ordnungswidrigkeiten wird, 2. die Berechnung des Differenzbetrags nach § 5 Absatz 1 unter dessen Voraussetzungen anzupassen und die hierfür erforderlichen Bestimmungen zu ... die Anpassung soll regelmäßig überprüft werden, um die Erreichung der in § 5 Absatz 1 Satz 2 genannten Ziele zu gewährleisten; in diesem Fall kann die Anpassung insbesondere so erfolgen, ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Differenzbetragsanpassungsverordnung (DBAV)
Artikel 1 V. v. 17.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 81
§ 1 DBAV Anpassung der im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und im Strompreisbremsegesetz geregelten Berechnung der Differenzbeträge (vom 01.10.2023)
... vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2560) in der jeweils geltenden Fassung und nach § 5 Absatz 1 Satz 3 bis 6 des Strompreisbremsegesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2512) in der jeweils geltenden Fassung sind im Zeitraum vom 1. ... Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes anspruchsberechtigt sind. (4) Ergänzend zu § 5 Absatz 1 Satz 3 bis 6 des Strompreisbremsegesetzes darf der Differenzbetrag nach § 5 Absatz 1 Satz 3 bis 6 des Strompreisbremsegesetzes bei ... zu § 5 Absatz 1 Satz 3 bis 6 des Strompreisbremsegesetzes darf der Differenzbetrag nach § 5 Absatz 1 Satz 3 bis 6 des Strompreisbremsegesetzes bei Letztverbrauchern von Strom die Höhe von 18 Cent pro Kilowattstunde nicht ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Artikel 2 EWPBGuaÄndG Änderung des Strompreisbremsegesetzes
... „Teil 2" durch die Angaben „den Teilen 2 und 2a" ersetzt. 3. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... Wörter „und der zumindest zeitweise einen Arbeitspreis über dem Referenzpreis nach § 5 Absatz 2 oder Absatz 3 vorsieht" eingefügt. b) Nach Absatz 2 Satz 1 wird folgender Satz ... 2 Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Satz 1 ist für den nach § 5 Absatz 3 geänderten Referenzpreis mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Mitteilung ... die Wörter „den §§ 4 und 49" durch die Wörter „§ 4, § 5 Absatz 3 Satz 2 und § 49" ersetzt. 13. Dem Teil 3 wird folgender Teil 2a vorangestellt: ... Referenzpreis" durch die Wörter „eine einheitliche Einordnung gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2" ersetzt und wird nach dem Wort „gilt," das Wort „und" ...


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