Zitierungen von § 30a StromPBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30a StromPBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromPBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 StromPBG Höchstgrenzen bei Schienenbahnen (vom 24.12.2022)
... beträgt 0 Euro, wenn eine Schienenbahn bis zum Ablauf des 31. Mai 2024 keine Mitteilung nach § 30a Absatz 2 abgegeben ...
§ 11a StromPBG Verfahren der Feststellung der anzuwendenden Höchstgrenzen bei Schienenbahnen (vom 03.08.2023)
... nach Absatz 1 von den Angaben der Schienenbahn in der Selbsterklärung nach § 30a Absatz 1 abweichen, hat die Prüfbehörde in ihrem Bescheid auch die Geltendmachung des ... Beachtung der behördlich festgestellten Höchstgrenzen eine Selbsterklärung nach § 30a Absatz 2 abzugeben. Kommt die Schienenbahn ihrer Pflicht nach Satz 2 nicht fristgerecht nach, so ...
§ 12 StromPBG Vorgaben zur Vertragsgestaltung, Abrechnung und Endabrechnung (vom 03.08.2023)
... unverzüglich nach der Mitteilung des Letztverbrauchers nach § 30 Absatz 1 Nummer 2, nach § 30a Absatz 2 oder einer nach § 30 Absatz 2 erforderlichen, jedoch nicht fristgerecht erfolgten Mitteilung, ... Absatz 2 nicht überschreiten; c) bei einer Schienenbahn, die eine Mitteilung nach § 30a Absatz 2 abgegeben hat, die ihr gewährten Entlastungsbeträge die in dem Bescheid nach § 11a ... wenn eine Schienenbahn als Letztverbraucher für deren Netzentnahmestelle eine Mitteilung nach § 30a Absatz 1 abgegeben hat, aber bis zum Ablauf des 31. Mai 2024 keine Mitteilung nach § 30a Absatz 2 ... nach § 30a Absatz 1 abgegeben hat, aber bis zum Ablauf des 31. Mai 2024 keine Mitteilung nach § 30a Absatz 2 abgegeben hat. (5) Soweit ein Rückforderungsanspruch des ...
§ 43 StromPBG Bußgeldvorschriften (vom 03.08.2023)
...  6. seinen Mitteilungspflichten aus § 30 Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 oder aus § 30a Absatz 2 nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt, 7. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Artikel 2 EWPBGuaÄndG Änderung des Strompreisbremsegesetzes
...  b) Nach der Angabe zu § 30 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 30a Selbsterklärung von Schienenbahnen". c) Der Angabe zu Teil 3 wird folgende ... beträgt 0 Euro, wenn eine Schienenbahn bis zum Ablauf des 31. Mai 2024 keine Mitteilung nach § 30a Absatz 2 abgegeben hat." 9. § 11 wird wie folgt ... nach Absatz 1 von den Angaben der Schienenbahn in der Selbsterklärung nach § 30a Absatz 1 abweichen, hat die Prüfbehörde in ihrem Bescheid auch die Geltendmachung des ... Beachtung der behördlich festgestellten Höchstgrenzen eine Selbsterklärung nach § 30a Absatz 2 abzugeben. Kommt die Schienenbahn ihrer Pflicht nach Satz 2 nicht fristgerecht nach, so stellen ... unverzüglich nach der Mitteilung des Letztverbrauchers nach § 30 Absatz 1 Nummer 2, nach § 30a Absatz 2 oder einer nach § 30 Absatz 2 erforderlichen, jedoch nicht fristgerecht erfolgten Mitteilung, ... c wird angefügt: „c) bei einer Schienenbahn, die eine Mitteilung nach § 30a Absatz 2 abgegeben hat, die ihr gewährten Entlastungsbeträge die in dem Bescheid nach § 11a ... wenn eine Schienenbahn als Letztverbraucher für deren Netzentnahmestelle eine Mitteilung nach § 30a Absatz 1 abgegeben hat, aber bis zum Ablauf des 31. Mai 2024 keine Mitteilung nach § 30a Absatz 2 ... nach § 30a Absatz 1 abgegeben hat, aber bis zum Ablauf des 31. Mai 2024 keine Mitteilung nach § 30a Absatz 2 abgegeben hat." g) Folgender Absatz 5 wird angefügt: „(5) ... der Prüfbehörde zu übermitteln." 19. Nach § 30 wird folgender § 30a eingefügt: „§ 30a Selbsterklärung von Schienenbahnen  ... 19. Nach § 30 wird folgender § 30a eingefügt: „ § 30a Selbsterklärung von Schienenbahnen (1) Eine Schienenbahn muss ihrem ... cc) In Nummer 6 werden nach der Angabe „Absatz 2" die Wörter „oder aus § 30a Absatz 2" eingefügt. dd) In Nummer 7 werden die Wörter „einen ...


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