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Artikel 12 - Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen (StromPBGEG k.a.Abk.)

Artikel 12 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Die Artikel 6, 8, 9, 10 und 11 treten am 1. Januar 2023 in Kraft.

(3) Artikel 7 tritt am 2. Januar 2023 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Dezember 2022.

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