interne Verweise§ 27 EWPBG Missbrauchsverbot (vom 03.08.2023) ... vom 24. Dezember 2022 bis zum Ablauf des zeitlichen Anwendungsbereichs dieses Gesetzes nach § 1 verboten, ihre in die Ermittlung des Erstattungs- und Vorauszahlungsanspruchs nach den ...
§ 29a EWPBG Boni- und Dividendenverbot (vom 03.08.2023) ... Ablauf des 31. Dezember 2023 oder, bei Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs nach § 1 Absatz 2 , bis zum Ablauf des 30. April 2024 nicht ausgezahlt werden. (5) Ein ... Ablauf des 31. Dezember 2023 oder, bei Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs nach § 1 Absatz 2 , bis zum Ablauf des 30. April 2024 nicht ausgezahlt werden. (6) Unternehmen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Artikel 1 EWPBGuaÄndG Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes ... Ablauf des 31. Dezember 2023 oder, bei Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs nach § 1 Absatz 2 , bis zum Ablauf des 30. April 2024 nicht ausgezahlt werden." d) Absatz 5 wird wie ... Ablauf des 31. Dezember 2023 oder, bei Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs nach § 1 Absatz 2 , bis zum Ablauf des 30. April 2024 nicht ausgezahlt werden." e) Absatz 6 wird wie ...
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