Zitierungen von § 9 EWPBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 EWPBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EWPBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 EWPBG Begriffsbestimmungen (vom 03.08.2023)
... diesem Zeitraum verfügbar sind, auf den jeweils einschlägigen Referenzenergiepreis nach § 9 Absatz 3 oder § 16 Absatz 3 abzustellen ist; 7. Kunde der Vertragspartner eines ...
§ 3 EWPBG Entlastung der mit leitungsgebundenem Erdgas belieferten Letztverbraucher (vom 03.08.2023)
...  2. den aktuell vereinbarten Brutto-Arbeitspreis, den Brutto-Grundpreis und den nach § 9 Absatz 3 geltenden Referenzpreis sowie 3. die Höhe des Entlastungskontingents nach § ...
§ 4 EWPBG Vorgaben zur Gestaltung von Erdgaslieferverträgen; Informationspflichten der Erdgaslieferanten (vom 03.08.2023)
... schließt und zumindest zeitweise einen Arbeitspreis über dem Referenzpreis nach § 9 Absatz 3 vorsieht, weder unmittelbare noch mittelbare Vergünstigungen oder Zugaben gewähren, die ...
§ 8 EWPBG Ermittlung des Entlastungsbetrags für leitungsgebundenes Erdgas
... ergibt sich für jede Entnahmestelle als Produkt aus dem Differenzbetrag nach § 9 und dem Entlastungskontingent nach § 10, gedeckelt durch die jeweils geltende ... der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass im Rahmen der Bestimmung des Differenzbetrags nach § 9 Absatz 2 anstelle des vereinbarten Arbeitspreises die durchschnittlichen Beschaffungskosten für das ...
§ 32 EWPBG Vorauszahlungsanspruch des Lieferanten (vom 03.08.2023)
... diese Entnahmestellen zu Beginn des Vorauszahlungszeitraums geltenden Differenzbeträge nach § 9 Absatz 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 3 Nummer 1 und 2. einem Viertel der Summe der ... Vorauszahlungszeitraums geltenden Differenzbeträge nach § 9 Absatz 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 3 Nummer 1 und 2. einem Viertel der Summe der Entlastungskontingente nach § 10 Absatz 1 Satz ... diese Entnahmestellen zu Beginn des Vorauszahlungszeitraums geltenden Differenzbeträge nach § 9 Absatz 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 3 Nummer 2 und 2. einem Viertel der Summe der ... Vorauszahlungszeitraums geltenden Differenzbeträge nach § 9 Absatz 2 in Verbindung mit § 9 Absatz 3 Nummer 2 und 2. einem Viertel der Summe der Entlastungskontingente nach § 10 Absatz 1 Satz ...
§ 39 EWPBG Verordnungsermächtigung (vom 03.08.2023)
... insbesondere kann sie 1. die Höhe und Berechnung des Differenzbetrags nach den §§ 9 und 16, des Entlastungskontingents nach den §§ 10 und 17, der Höchstgrenzen nach ... Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Berechnung des Differenzbetrags nach den §§ 9 und 16 unter den Voraussetzungen des § 9 Absatz 1 oder des § 16 Absatz 1 anzupassen und ... die Berechnung des Differenzbetrags nach den §§ 9 und 16 unter den Voraussetzungen des § 9 Absatz 1 oder des § 16 Absatz 1 anzupassen und die hierfür erforderlichen Bestimmungen zu regeln, ... Anpassung soll regelmäßig überprüft werden, um die Erreichung der in § 9 Absatz 1 Satz 2 und § 16 Absatz 1 Satz 2 genannten Ziele zu gewährleisten. Insbesondere kann ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Differenzbetragsanpassungsverordnung (DBAV)
Artikel 1 V. v. 17.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 81
§ 1 DBAV Anpassung der im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und im Strompreisbremsegesetz geregelten Berechnung der Differenzbeträge (vom 01.10.2023)
... Die Regelungen zur Berechnung des Differenzbetrages nach § 9 Absatz 2 und § 16 Absatz 2 des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I ... 30. September 2023 geltende Fassung dieser Verordnung anzuwenden. (2) Ergänzend zu § 9 Absatz 2 des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes darf der Differenzbetrag nach § 9 Absatz 2 des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes bei ... zu § 9 Absatz 2 des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes darf der Differenzbetrag nach § 9 Absatz 2 des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes bei Letztverbrauchern von leitungsgebundenem Erdgas die Höhe von 6 Cent pro Kilowattstunde ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Artikel 1 EWPBGuaÄndG Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes
... ersetzt. b) In Nummer 6 werden nach den Wörtern „Referenzenergiepreis nach § 9 Absatz 3" die Wörter „oder § 16 Absatz 3" eingefügt. 3. ... die Wörter „und zumindest zeitweise einen Arbeitspreis über dem Referenzpreis nach § 9 Absatz 3 vorsieht" eingefügt. b) In Absatz 4 Satz 2 werden nach dem Wort ... der Arbeitspreise auf die Brutto-Beschaffungskosten abzustellen ist." 7. Dem § 9 Absatz 2 werden die folgenden Sätze angefügt: „Der Differenzbetrag nach Satz 1 ...


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