Artikel 26 - Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SanktDG II k.a.Abk.)

Artikel 26 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 3 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

(3) Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 13 treten am 1. Januar 2026 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Dezember 2022.



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