Tools:
Update via:
Artikel 4 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (PStTGEG k.a.Abk.)
Artikel 4 Weitere Änderung der Abgabenordnung
Die Abgabenordnung, die zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 142 Satz 1 wird die Angabe „Abs. 1 Nr. 1, 3" durch die Wörter „Absatz 1 Nummer 1" ersetzt.
- 2.
- In § 146 Absatz 2c werden die Wörter „Abs. 6, zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage angeforderter Unterlagen im Sinne des § 200 Abs. 1 im Rahmen einer Außenprüfung innerhalb einer ihm bestimmten angemessenen Frist nach Bekanntgabe durch die zuständige Finanzbehörde" durch die Angabe „Absatz 6" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 PStTGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PStTGEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 9 PStTGEG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Januar 2023 in Kraft. (2) Artikel 4 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. (3) Artikel 6 tritt am 1. Januar 2030 in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15672/a293370.htm