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Artikel 4 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts (PStTGEG k.a.Abk.)

Artikel 4 Weitere Änderung der Abgabenordnung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 AO offen

Die Abgabenordnung, die zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 142 Satz 1 wird die Angabe „Abs. 1 Nr. 1, 3" durch die Wörter „Absatz 1 Nummer 1" ersetzt.

2.
In § 146 Absatz 2c werden die Wörter „Abs. 6, zur Erteilung von Auskünften oder zur Vorlage angeforderter Unterlagen im Sinne des § 200 Abs. 1 im Rahmen einer Außenprüfung innerhalb einer ihm bestimmten angemessenen Frist nach Bekanntgabe durch die zuständige Finanzbehörde" durch die Angabe „Absatz 6" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 PStTGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PStTGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 PStTGEG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 1. Januar 2023 in Kraft. (2) Artikel 4 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. (3) Artikel 6 tritt am 1. Januar 2030 in ...