Artikel 20 - 8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)

Artikel 20 Weitere Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes


Artikel 20 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2019 SVG § 11b

§ 11b Absatz 3 des Soldatenversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2009 (BGBl. I S. 3054), das zuletzt durch Artikel 19 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„(3) Absatz 2 gilt auch für einen Zeitraum, für den nach § 11 Absatz 7 Satz 1 Übergangsgebührnisse nicht zustehen. Bei der Bemessung des Zuschusses ist in diesem Zeitraum das Versorgungskrankengeld als beitragspflichtige Einnahme zugrunde zu legen."

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Zitierungen von Artikel 20 8. SGB IV-ÄndG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 20 8. SGB IV-ÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 8. SGB IV-ÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 34 8. SGB IV-ÄndG Inkrafttreten
... 2 bis 10 am 1. Januar 2023 in Kraft. (2) Artikel 12 Nummer 10 Buchstabe a und Artikel 20 treten mit Wirkung vom 1. Januar 2019 in Kraft. (3) Die Artikel 18 und 22 Nummer 1 und ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften
G. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 392
Artikel 4 VerfFEG Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. September 2009 (BGBl. I S. 3054), das zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2759 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...


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