Artikel 33 - 8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)

G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759, 2026 I Nr. 56
Geltung ab 01.01.2023, abweichend siehe Artikel 34
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Artikel 33 Änderung anderer Rechtsvorschriften



Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Abgrenzung des Verwaltungsvermögens vom 24. November 1969 (BAnz 1969, Nr. 223, S. 3), die zuletzt durch die Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift über die Abgrenzung des Verwaltungsvermögens vom 24. Juli 1984 geändert worden ist (BAnz. S. 8377), wird aufgehoben.



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