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Artikel 3 - KiTa-Qualitätsgesetz (KiTaQG k.a.Abk.)

G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2791, 2023 I Nr. 212
Geltung ab 01.01.2023, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 3 Inkrafttreten


Artikel 3 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Artikel 1 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

(2) Artikel 2 tritt in Kraft, sobald alle Länder und die Bundesrepublik Deutschland die Verträge nach § 4 Absatz 2 des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetzes geändert haben. Der Bundesminister der Finanzen gibt den Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *)


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*)
Anm. d. Red.: Gemäß Bekanntmachung vom 7. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 212) traten die Änderungen des Artikel 2 am 2. August 2023 in Kraft.





 

Frühere Fassungen von Artikel 3 KiTa-Qualitätsgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 02.08.2023 (10.08.2023)Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 2 des KiTa-Qualitätsgesetzes
vom 07.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 212

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 3 KiTa-Qualitätsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 KiTaQG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KiTaQG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 2 des KiTa-Qualitätsgesetzes
B. v. 07.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 212
Bekanntmachung KiTaQGB
...  Artikel 3 Absatz 2 des KiTa-Qualitätsgesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2791) wird hiermit bekannt gemacht, dass in allen Ländern ...