Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften (TAMGÄndG k.a.Abk.)

V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2852 (Nr. 57); Geltung ab 31.12.2022, abweichend siehe 3
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Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Dezember 2022.



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