interne Verweise§ 15 EBeV 2030 Verifizierung ... in Verkehr gebrachten Brennstoffe ausschließlich auf Basis von Brennstoffmengen nach § 6 Absatz 1 und auf Basis von Standardwerten für Berechnungsfaktoren nach § 7 Absatz 1 und 2 ...
Anlage 1 EBeV 2030 (zu § 3 Absatz 1 und 4) Mindestinhalt des Überwachungsplans und des vereinfachten Überwachungsplans ... spezifischen Stoffs, bb) Angabe der Methode zur Bestimmung der Brennstoffmenge nach § 6 Absatz 1 , cc) Bestätigung der Methode zur Bestimmung der Berechnungsfaktoren nach § ... 2 Teil 4, bb) Bestätigung der Methode zur Bestimmung der Brennstoffmenge nach § 6 Absatz 2 , cc) Kennzeichnung und Beschreibung der Methode zur Bestimmung der ... bb) Kennzeichnung und Beschreibung der Methode zur Bestimmung der Brennstoffmenge nach § 6 Absatz 4 ; sofern eine in § 6 Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 beschriebene Methode angewendet wird, ist der ... Beschreibung der Methode zur Bestimmung der Brennstoffmenge nach § 6 Absatz 4; sofern eine in § 6 Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 beschriebene Methode angewendet wird, ist der Nachweis der Eignung dieser Methode für den ... bb) Kennzeichnung und Beschreibung der Methode zur Bestimmung der Brennstoffmenge nach § 6 Absatz 1 oder 4 , cc) Kennzeichnung und Beschreibung der Methode zur Bestimmung der ...
Anlage 2 EBeV 2030 (zu § 6 Absatz 1, 3 und 4, § 7 Absatz 1, 3 und 4, § 8 Absatz 1 und 4, § 9 Absatz 1, 3 und 4, § 10 Absatz 2, § 11, § 12 Absatz 4 und 6, § 15 Absatz 6, § 16 Absatz 1 und 2, § 17 Absatz 1) Ermittlung der Brennstoffemissionen ... (BGBl. 2022 I S. 2881)] Als Menge gilt hierbei die nach § 6 ermittelte Brennstoffmenge. Teil 3 Berechnung der abzugsfähigen ... der Abkürzung: MengeBrennstoff_erneut_in_Verkehr die nach den §§ 6 und 16 ermittelte Brennstoffmenge. 2. Die nach § 17 abzugsfähige Menge an ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15689/v293566.htm