Zitierungen von § 15a TPG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15a TPG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TPG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15e TPG Datenübermittlung an die Transplantationsregisterstelle und an die Vertrauensstelle (vom 01.04.2019)
... sind, soweit diese Daten zur Erreichung der Zwecke des Transplantationsregisters nach § 15a erforderlich sind. (3) Die personenbezogenen Daten sind vor der Übermittlung an ... weiter verarbeitet werden, sofern dies für die Zwecke des Transplantationsregisters nach § 15a erforderlich ist. (8) Die Koordinierungsstelle nach § 11 Absatz 1 Satz ...
§ 15g TPG Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle zu Forschungszwecken, Datenaustausch (vom 26.11.2019)
... kann zur Förderung der Zwecke des Transplantationsregisters nach § 15a anonymisierte Daten von wissenschaftlichen Registern verarbeiten sowie diesen Registern ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 11.10.2016 BGBl. I S. 2233
Artikel 1 TPRegErG Änderung des Transplantationsgesetzes
... 5a eingefügt: „Abschnitt 5a Transplantationsregister § 15a Zweck des Transplantationsregisters § 15b Transplantationsregisterstelle ... 5a eingefügt: „Abschnitt 5a Transplantationsregister § 15a Zweck des Transplantationsregisters Zur Verbesserung der Datengrundlage für die ... soweit diese Daten zur Erreichung der Zwecke des Transplantationsregisters nach § 15a erforderlich sind. (3) Die personenbezogenen Daten sind vor der Übermittlung an ... verarbeitet werden, sofern dies für die Zwecke des Transplantationsregisters nach § 15a erforderlich ist. (8) Die Koordinierungsstelle nach § 11 Absatz 1 Satz 2, die ... kann zur Förderung der Zwecke des Transplantationsregisters nach § 15a anonymisierte Daten von wissenschaftlichen Registern erheben und verarbeiten sowie diesen ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed