Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 1 - Sechstes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes (6. EuWGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Europawahlgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 14. Januar 2023 EuWG § 6

In § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 des Europawahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555, 852), das zuletzt durch Artikel 12 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „achtzehnte" durch das Wort „sechzehnte" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 1 Sechstes Gesetz zur Änderung des Europawahlgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 6. EuWGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 6. EuWGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Bekanntmachung des Wahltages für die Europawahl 2024
B. v. 10.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 213
Bekanntmachung EuWahlt2024Bek
... Grund des § 7 des Europawahlgesetzes, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 11 ) geändert worden ist, bestimmt die Bundesregierung: Anlässlich der zehnten ...