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§ 1 - Anordnung über die Befugnisse zur Ernennung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMASErnAnO)

A. v. 02.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 12
Geltung ab 01.01.2023; FNA: 2030-11-48-19 Beamte

§ 1 Unmittelbare Bundesverwaltung



Es wird übertragen

1.
der Präsidentin und Professorin oder dem Präsidenten und Professor der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,

2.
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Soziale Sicherung

jeweils für ihren oder seinen Geschäftsbereich die Befugnis zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten der Besoldungsgruppen bis A 15.