Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2023 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

B. - Beschluss des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses vom 16. November 2021 (BVerfGZustB 2023 k.a.Abk.)

B. v. 21.12.2022 BGBl. 2023 I Nr. 14; aufgehoben durch B. v. 19.12.2023 BGBl. 2024 I Nr. 42
Geltung ab 01.01.2023; FNA: 1104-1-1-5 Bundesverfassungsgericht
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B.



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