Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Hundertvierundsiebzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Sylt) (1. EDXWIFRPVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 16.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 17; Geltung ab 26.01.2023
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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 25. Januar 2023.



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