Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 07.04.2023 aufgehoben

Schlussformel - Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung (SchAussV k.a.Abk.)

V. v. 26.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 25; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 50
Geltung ab 02.02.2023 bis 07.04.2023; FNA: 2126-13-40 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Schlussformel



Der Bundeskanzler

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Der Bundesminister für Gesundheit

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