Berichtigung - Berichtigung des Pflegebonusgesetzes (PfleBoGBer k.a.Abk.)

B. v. 02.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 42; Geltung ab 30.06.2022

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 30. Juni 2022 PfleBoG Artikel 3, KHEntgG § 6a

Das Pflegebonusgesetz vom 28. Juni 2022 (BGBl. I S. 938) ist wie folgt zu berichtigen:

In Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b sind die Wörter „In Satz 6" durch die Wörter „In Satz 7" und die Wörter „nach Satz 7" durch die Wörter „nach Satz 8" zu ersetzen.



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