Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.04.2023 aufgehoben

§ 3 - Verordnung über besondere Anforderungen an Saatgut von Ackerbohnen im Rahmen der Saatgutanerkennung 2023 (AckerbSaatGAV 2023 k.a.Abk.)

V. v. 24.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 54
Geltung ab 02.03.2023 bis 30.04.2023; FNA: 7822-6-59 Sortenschutz, Saatgut

§ 3 Inkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 1. Mai 2023 AckerbSaatGAV 2023

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2023 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 1. März 2023.



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