Artikel 37 - Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr (BALMG k.a.Abk.)

Artikel 37 Änderung des Infrastrukturabgabengesetzes


Artikel 37 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 9. März 2023 InfrAG § 11, § 12, § 14

In § 11 Absatz 1 Satz 1 bis 3, Absatz 2 Satz 1 und 3, Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 bis 3, Absatz 6 Satz 1, Absatz 7 Satz 1 und Absatz 8, § 12 Absatz 4 sowie § 14 Absatz 3 des Infrastrukturabgabengesetzes vom 8. Juni 2015 (BGBl. I S. 904), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 36 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752) geändert worden ist, wird jeweils das Wort „Güterverkehr" durch die Wörter „Logistik und Mobilität" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 37 Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 37 BALMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BALMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften
G. v. 21.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 315
Artikel 5 3. MautRÄndG Aufhebung des Infrastrukturabgabengesetzes
... Infrastrukturabgabengesetz vom 8. Juni 2015 (BGBl. I S. 904), das zuletzt durch Artikel 37 des Gesetzes vom 2. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 56 ) geändert worden ist, wird ...


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